Ein Umzug ist für viele Menschen ein aufregendes Ereignis. Doch neben dem Freude am neuen Zuhause kann auch ein finanzieller Aspekt eine große Rolle spielen. Daher stellt sich vielen die Frage, ob ein Umzug zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört und somit steuerlich absetzbar ist. Achtung: Wir bieten keinerlei Beratung oder geben rechtsverbindliche Tipps. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater bei weiteren und verbindlichen Fragen und Antworten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – Was ist das?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt stehen. Hierunter fallen beispielsweise Reinigungs- und Gartenarbeiten, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Umzug. Diese Dienstleistungen können in voller Höhe als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung
Ein Umzug kann als haushaltsnahe Dienstleistung gelten, wenn er im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt steht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn man innerhalb Deutschlands umzieht und der Umzug aus privaten Gründen erfolgt. Hierunter fallen beispielsweise der Kauf einer eigenen Wohnung oder auch die Veränderung des Wohnortes aus familiären Gründen.
Auch bei einem Umzug ins Ausland kann die Dienstleistung als haushaltsnahe eingestuft werden, sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt und die Wohnung im Ausland zur Verfügung gestellt wird.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – Was ist absetzbar?
Wer einen Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung einstuft, kann die Kosten hierfür steuerlich geltend machen. Hierunter fallen beispielsweise die Kosten für eine Umzugsfirma, die Kosten für den Transport von Möbeln und anderen Gegenständen sowie auch die Kosten für die Verpackung und Entsorgung von Umzugsgut.
Auch die Kosten für eine Lagerung von Umzugsgut können als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft werden, sofern sie im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt stehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für eine Lagerung nicht unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden können. In der Regel sind Kosten für eine Lagerung von bis zu einem Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – Was ist nicht absetzbar?
Nicht als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft werden können Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug ins Ausland stehen, sofern der Umzug nicht aus beruflichen Gründen erfolgt. Hierunter fallen beispielsweise Kosten für eine Überführung von Möbeln und anderen Gegenständen sowie auch Kosten für eine zusätzliche Wohnung im Ausland.
Auch Kosten für eine Renovierung oder Modernisierung des neuen Wohnortes können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft werden. Hierbei handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verbesserung des Wohnumfeldes stehen und somit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gelten.
Fazit
Ein Umzug kann als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft werden, sofern er im Zusammenhang mit dem eigenen Haushalt steht. Hierunter fallen beispielsweise Kosten für eine Umzugsfirma, den Transport von Möbeln und anderen Gegenständen sowie auch die Kosten für Verpackung und Entsorgung von Umzugsgut.
Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung eingestuft werden können. Hierbei sollte man sich im Vorfeld genau über die steuerlichen Regelungen informieren, um die Kosten optimal nutzen zu können.